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Fernwartung Auftragsverarbeitungsvertrag

Wir bieten unseren Kunden für Service- und Supportleistungen u.a. die Möglichkeit einer Fernwartung an. Auf diese Weise können wir schnell auf bestehende Probleme eingehen, alle zur Klärung nötigen Informationen direkt sammeln und/oder vom Kunden gewünschte Service-, Support– und Schulungsleistungen durchführen.

Dem jeweiligen Mitarbeiter von Rau Systemberatung GmbH – im Folgenden RAUSYS genannt – wird somit über Remotesupport ermöglicht, sich auf das System des Kunden aufzuschalten, dieses über ein Fernsteuerungsfenster zu steuern und gemeinsam mit dem Kunden daran zu arbeiten.

Um solche Leistungen durchführen zu können, muss der Kunde RAUSYS einen Zugriff über das Tool „Anydesk“ oder „Team Viewer“ ermöglichen.

Zum Verbindungsaufbau teilt der Kunde RAUSYS die benötigte Session ID mit. Für Team Viewer und auch Anydesk gelten die Systemvoraussetzungen und Hinweise des Herstellers.

Mit dem Anfordern und Annehmen einer Remote Support-Sitzung übernimmt der Kunde die Verantwortung für jegliche Änderungen an dessen bestehenden Software- und Systemumgebung. Sollten der Kunde/Nutzer nicht der Eigentümer des betroffenen Computers sein, wird dem Kunden/Nutzer empfohlen, sich die notwendige Erlaubnis vom zuständigen IT-Administrator einzuholen.

Die Mitarbeiter von RAUSYS werden unter keinen Umständen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden Änderungen an den Betriebssystem- und Sicherheitseinstellungen vornehmen. Alle Eingriffe können Schritt für Schritt vom Kunden mit verfolgt und bei Bedarf von diesem unterbunden werden.

RAUSYS empfiehlt den Kunden, bevor diese eine Fernwartungssitzung anfordern oder annehmen, alle Anwendungen, welche persönliche oder vertrauliche Informationen enthalten könnten, zu schließen.

Doch selbst bei Einhaltung der vorgenannten Empfehlungen besteht bei einer Fernwartung auch weiterhin die Möglichkeit, dass auf personenbezogene Daten des Kunden bzw. auf personenbezogene Daten, welche auf dem von der Fernwartung betroffenen System gespeichert sind, zumindest theoretisch zugegriffen werden kann, oder zur Durchführung einer Wartungsmaßnahme ein möglicher Zugriff auf personenbezogene Daten ggfs. sogar erforderlich ist.

RAUSYS und deren Mitarbeiter können keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen oder Datenverluste während der Fernwartungssitzung übernehmen, auch wenn solche in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support auftreten. Im Übrigen gelten die Mitwirkungspflichten des Kunden.

Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale von RAUSYS - Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht, In Zweifelsfragen empfiehlt RAUSYS dem Kunden, sich vor Vertragsschluss ggfs. durch Mitarbeiter von RAUSYS und/oder durch fachkundige Dritte beraten lassen.

Die Einrichtung einer funktionsfähigen - und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten - Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dasselbe gilt für angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse und die Verwahrung der digitalisierten Dokumente, so dass eine einfache Rekonstruktion etwaig verloren gegangener Daten möglich ist).

Der Kunde installiert die Software auf eigene Verantwortung und Kosten. Das gilt auch, wenn bestimmte Updates/Upgrades und Releases eine Neuinstallation der Software während der vereinbarten Lizenzdauer erforderlich machen. Der Kunde beachtet die von RAUSYS für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

RAUSYS kann nicht für die unbedingte Problemklärung durch eine ebensolche Fernwartungssitzung garantieren.