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Garantiebedingungen

Garantieverlängerung auf 3 Jahre

„HWG36″ Vertragsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Bestimmungen definieren die Vertragspflichten der Fa. Rau Systemberatung GmbH, Chemnitzer Str. 16, 70597 Stuttgart, im Rahmen der 36 Monate Garantieverlängerung (,‚HWG36″) gegenüber dem Endverbraucher (,‚Kunde“), sowie dessen Pflichten. Die Garantieverlängerung gilt nur in Deutschland.
  2. Leistungsumfang
    1. Für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Kauf und Auslieferung für das auf dem Auftrag bzw. Rechnung genannte Produkt mit entsprechender Serienummer an den Kunden bietet die Rau Systemberatung GmbH über die Herstellergarantie und Gewährleistung hinaus die kostenfreie Beseitigung von Material- und Herstellerfehlern.
    2. Die Leistung umfasst dabei folgende Punkte:
      1. Es erfolgt eine Störungsannahme bei der Rau Systemberatung GmbH. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel weniger als 48 Stunden. Die fehlerhaften Produkte werden spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Störungsannahme repariert.
      2. Nach Rücksprache mit dem Kunden wird das Produkt von einem von der Rau Systemberatung GmbH beauftragten Techniker oder Subunternehmer repariert. Der Rau Systemberatung GmbH steht es jedoch frei, das betreffende Produkt zur Reparatur abholen zu lassen oder einen Tausch des Produkts mit gleichwertigem Material durchzuführen. Getauschte Teile gehen in das Eigentum der Rau Systemberatung GmbH über.
    3. Der Transport (bis 24 Monate nach Kauf) und Ersatzteile sind im Rahmen von „HWG36″ kostenfrei.
  3. Einschränkungen der Leistungspflicht
    1. Leistungen gemäß „HWG36″ beschränken sich ausschließlich auf Produkte, die direkt über die Rau Systemberatung GmbH bezogen wurden. Bei Produkten mit Veränderungen an der Seriennummer oder späteren Systemsoftwarereleases (Systemsoftwareveröffentlichung) wie bei Auslieferungszustand bestehen keinerlei Ansprüche.
    2. Störungen, die auf Veränderungen der Systemkonfiguration des Produkts beruhen, sind von „HWG36″ ausgeschlossen.
    3. Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder Fehler, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, Bedienung, Pflege, höherer Gewalt oder Virenbefall entstanden sind, sowie nachgerüstete Komponenten, werden von „HWG36″ nicht erfasst. Ebenso Schäden durch jegliche äußere Einwirkungen, wie Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Diebstahl und Flüssigkeiten.
    4. Die Installation oder Reparatur von Software, einschließlich des Betriebssystems und jeglicher Art von Anwendersoftware ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
    5. Vom Leistungsumfang ist sämtliche Peripherie, auch soweit diese im Lieferumfang enthalten waren, ausgeschlossen.
    6. Der Leistungsumfang erfasst keine Umbauten des Desktops oder Änderungen in der Gerätekonfiguration. Ferner ist keine Datenübernahme bei einem Austausch der Festplatte inbegriffen.
    7. Des weiteren werden von „HWG36″ nicht erfasst:
      1. Schäden aufgrund nicht fachgerechter Installation
      2. Leistungen vor Beginn sowie nach Ablauf von 36 Monaten ab Rechnungsdatum
      3. Erstattung von Eil- oder Expressfrachten etc., bzw. Nacht- oder Überstundenzuschläge etc.
      4. Schäden die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Benutzers oder dessen Personal entstanden sind.
      5. Schäden durch Korrosion oder normale Gebrauchsabnutzung (z.B. Lackabnutzung oder Oberflächenabplatzungen)
      6. Schäden durch unsachgemäße(n) Verpackung/Versand oder Transport.
      7. Schäden an Prototypen aus Alpha- oder Beta-Serien.
      8. Justagearbeiten, Serviceeinstellungen, Reinigungsarbeiten, Lötarbeiten etc.
      9. Schäden durch falsche Stromart/Spannung.
      10. Verbrauchsmaterial, z.B. Toner, Papier, Leuchtmittel jeglicher Art usw. undVerschleißteile z.B. Akkumulatoren, Gummiwalzen, Zahnräder, Batterien/C-MOS Batterien, Kabel, Kabelverbindungen, Fernbedienungen, manuelle Fotoobjektive, Kopfhörer, Plastikteile etc. oder wenn vom Hersteller vorgegebene Leistungsmerkmale z.B. bei Druck-/Schreibköpfen, Papierzuführungen die Seitenzahlen, Betriebsstunden bzw. Lebensdauer überschritten wurden.
      11. im Falle von nicht gemeldeten Reparaturen, Um- bzw. Aufrüstung sowie bei Fremdeingriffen und nicht autorisierten Reparaturversuchen oder Eingriffen Dritter, sowie bei Inkompatibilität. Keine Fremdeingriffe sind Umbauten, die nach Herstellerrichtlinien oder Plänen durch die Rau Systemberatung GmbH durchgeführt und umgehend gemeldet werden.
    8. Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät oder/und Fahrtkostenerstattung.
    9. Der maximale Aufwand der Serviceleistung Rau Systemberatung GmbH ist auf den Zeitwert des funktionsfähigen Geräts beschränkt.
    10. Die Verletzung gültiger Gesetze und Vorschriften, soweit sie für diese Vertragsbeziehung von Bedeutung sind, führt zum Leistungsausschluss.
  4. Allgemeines
    1. Leistungen im Rahmen von „HWG36″ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bestimmungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen (AGB) von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Falle einer Leistung nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Rau Systemberatung GmbH sie nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    2. Die gesetzliche und vertragliche Gewährleistung, sowie eine Herstellergarantie, werden durch die von der Rau Systemberatung GmbH angebotene Garantieverlängerung „HWG36″ nicht eingeschränkt. Macht der Kunde Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, die gegenüber dem Hersteller bestehen, nicht über die Rau Systemberatung GmbH geltend, hat der Kunde keine Rechte auf die „HWG36″.
    3. Die Rau Systemberatung GmbH behält es sich vor, weitere Produkte in den Service einzubeziehen.
    4. „HWG36″ ist nur von Endverbraucher an Endverbraucher übertragbar. Wiederverkäufer (Händler) und deren Kunden sind von „HWG36″ ausgeschlossen.
  5. Haftung
    1. Die Rau Systemberatung GmbH sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht auf Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzug oder Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Regelung gilt auch für indirekte Schäden oder Folgeschäden sowie Vermögensschäden.
    2. Für den Verlust von Daten wird keinerlei Haftung übernommen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei schuldhaftem und unentschuldigtem vereinbarten konkreten Terminen, entfallen die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten und Herstellergarantie durch die von „HWG36″ hinaus gewährten Leistungen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die angefallenen Anfahrtskosten und Auslagen zu tragen, falls der Support-Techniker bzw. der mit der Abholung des Produkts Beauftragte feststellt, dass für das Produkt kein Service gemäß der „HWG36″ Bedingungen zu leisten ist.
  6. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  7. Gerichtsstand
    Für etwaige Streitigkeiten aus den „HWG36″ Bestimmungen wird für beide Teile als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, soweit dies zulässig ist.